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Stadt am Rande der Welt » Gesetze und Erlasse der Stadt am Rande der Welt, Ämter

Author: Erlendur
13.12.2016 17:42
In der Bank liegen die momentan gültigen Erlasse und Gesetze vor. Die immer mal wieder aktualisiert werden.

Unerschrockene, Gäste,
hiermit seien folgende Erlasse und Gesetze für die Stadt am Rande der Welt festgehalten, an die sich ein jeder zu halten hat.

Mit Stand des 11. des Monats Gearran im Jahre 678 gilt folgendes:

(1) Die Stadt am Rande der Welt untersteht dem Clan der Wölfe.

(2) Schlafsaal und Mine dürfen von jedem Mitglied des Clans der Wölfe, der Hirschen und der Bären verwendet werden. Des Weiteren von den Hexen und den Druiden.

(3) Holzschlagen innerhalb der Stadt ist verboten.

(4) Gäste dürfen nach Absprache den Schlafsaal nutzen.

(5) Dem Volk der Unerschrockenen ist das Tragen von Waffen erlaubt. Aber kein Angriff auf andere Unerschrockene oder Gäste.

(6) Gäste dürfen die Rohstoffe und Werkbänke des Volks der Unerschrockenen nur mit einer schriftlichen Genehmigung nutzen. Diese wird vorerst nur vom Clanführer des jeweiligen
Gebiets oder einem seiner Vertreter ausgestellt.

(7) Diebstahl, Körperverletzung (ausgenommen Duelle und sportliches Kräftemessen), Mord und Beschädigung von Eigentum der Zunft oder der Unerschrockenen innerhalb der
Stadtgrenzen werden mit sofortiger Festnahme geahndet.

(8) Bei Verstoß gegen ein Gesetz oder ein Erlass obliegt es dem oder den Clanführer/n eine geeignete Strafe festzulegen.

Aufgrund von Missbrauch werden alle Genehmigungen, die vor diesem Tage ausgegeben wurden, ungültig und müssen neu beantragt werden. Neue Genehmigungen werden erst nach der nächsten Versammlung des Clans erteilt. Dort werden auch die Konditionen und ausgebenden Personen festgelegt.


Ämter

Clanführer des Wolfclans - Erlendur.
Schatzmeister - Fjondri.
Kommandant - gesucht. Bewerbungen für die Wache und des Amtes an Erlendur.


Erlendur,
Clanführer des Wolfsclans
11. des Monats Gearran im Jahre 678

[OOC: Auch über das Stadtmenü einsehbar nun.]




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