Scherben der Vergangenheit
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Gesetze, Rechte und Pflichten  RSS feed
Übersicht » Stadt des Glanzes
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Luna (Tara)


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Beigetreten: 17.12.2015 10:54
Beiträge: 196

Rechte eines Nichtbürgers

1. Einem Jedem sei gestattet, egal der Herkunft oder des Standes, einen Bürgerbrief zu beantragen.
2. Ein Jeder hat das Recht, innerhalb der Stadtmauern, auf körperliche Unversehrtheit.


Rechte der Bürger

1. Ist ein Mann oder eine Frau im Besitz des Bürgerbriefes, hat er oder sie das Recht auf eine Bleibe in der Stadt des Glanzes. Hierfür ist er angehalten einen Antrag an den Statthalter zu stellen. Das Recht auf Bleibe gewährt ebenso das Recht zur Untermiete.
2. Bürger haben auf Antrag und gegebenenfalls gegen Gebühr das Recht zur Außerkraftsetzung geltender Gesetze.
3. Zudem haben sie das Recht auf Schutz durch die Garde.
4. Zudem haben sie das Recht der Stadtverwaltung Anliegen schriftlich oder mündlich kund zu tun.
5. Zudem haben sie das Recht im Klagefall durch Beweisführung und Gegendarstellung auf das letzte Wort gegenüber jenen, die keinen Bürgerbrief besitzen.


Rechte des Adels

1. Des Kaisers Wort und das seiner Vasallen ist Gesetz.
2. Jene von niederem Stand haben das Wort nicht an den höheren Stand zu richten.


Rechte der Garde

1. Die Gardisten haben das Recht zur Enthüllung auf Anfrage durch Bürger.
2. Zudem haben Gardisten das Recht zum Tragen von Waffen und Rüstung.
3. Zudem haben Gardisten das Recht auf Gewalt, um ihr Wort durchzusetzen und Widerstand zu zerschlagen.


Alle, ob Bürger oder Nichtbürger sind verpflichtet die folgenden Gesetze einzuhalten!

1. Das Reiten, in höchstens Schrittgeschwindigkeit, ist nur mit Bürgerbrief gestattet.
2. Weder sei es, dem Stand unterhalb des Adels, erlaubt Waffen* noch Rüstteile* auf den Straßen oder in öffentlichen Gebäuden der Stadt zu tragen.
3. An jedem Ort der Stadt sei Frieden zu wahren! Wer durch laute, aufrührerische Worte auffällt, sei ein Fall für die Stadtgarde.
4. Wer eine Handlung vornimmt, die nach vernünftigem Verstande keinen Sinn ergibt, sei des groben Unfugs schuldig zu sprechen. Derlei Missetäter seien sofort durch ein Bußgeld zu bestrafen und bei wiederholtem Falle sei ihnen eine Narrenkappe aufzusetzen.
5. Handwerkskunst und Arbeiten haben in den dafür vorgesehenen öffentlichen oder dem eigenen Haus und nicht auf offener Straße oder anderen öffentlichen Gebäuden, wie der Bank, statt zu finden. Derlei Missetäter seien der Garde zu melden!
6. Das Hab und Gut anderer darf nicht angerührt werden! Missetäter, seien es jene, die klauen, betrügen oder Eigentum anderer beschädigen, seien bei der Stadtgarde zu melden!
7. Jede Person, die einen Titel eines Standes, einen Titel der Zunft oder einen öffentlichen Titel einer Stadt oder eines Reiches, egal ob das unsere oder eines fremden, ohne Nachweiß annimmt oder trägt, sei der Heuchelei für schuldig befunden und an die Stadtgarde zu melden.
8. Jede Person, die öffentlich eine andere Person eines höheren Standes in dessen Anwesenheit beleidigt, sei für den Tatbestand der Beleidigung schuldig zu befinden. Solchen Missetätern seien Strafen zur Belehrung angediehen. Handelt es sich bei dem Opfer um einen (Hoch)Adeligen habe er zudem das Recht die persönliche Ehre und Würde wiederherzustellen.
9. Wer in einer Art und Weise spricht, die dafür geeignet ist, die öffentliche Ordnung oder den Frieden der Stadt zu gefährden, oder wer gegen die Kirche, das Reich, den (Hoch)Adel oder die Stadtverwaltung spricht, sei der Verhetzung für schuldig befunden.
10. Wer die Unterbringung von Straftätern und politischen Flüchtlingen innerhalb der Stadt begünstigt, ohne dies der Stadtverwaltung kund zu tun, macht sich der Verschleierung schuldig.
11. Der Besitz sowie der Umgang mit dem Leder weißer Drachen sei verboten. So solche Lagen, aus einer nicht kämpferischen Handlung (Jagd auf Drachen), anfallen, müssen sie unverzüglich der Kirche Kirche gebracht werden!
12. Der Umgang mit Magie und Hexerei sei verboten.


*Als Rüstteil seien alle Kleider zu verstehen, an denen Metall angebracht ist, die zum Teil oder zur Gänze aus Metall bestehen, ebenso besonders behandeltes Leder, als Beispiel sei der Lederpanzer genannt. Es ist hierbei egal, ob eine komplette Rüstungen oder nur ein Teil getragen wird.
* Als Waffen werden auch jene betrachtet, die nicht oder nicht mehr für den Kampf geeignet sind.

Tara,
Meisterin der Bauernzunft
Ausbilderin der Bauernzunft

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Luna (Tara)


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Beigetreten: 17.12.2015 10:54
Beiträge: 196

13. Zudem sei bekannt gegeben, dass bis auf Widerruf, das betreten des Nebellandes verboten sei.

Tara,
Meisterin der Bauernzunft
Ausbilderin der Bauernzunft

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Luna (Tara)


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Beigetreten: 17.12.2015 10:54
Beiträge: 196

14. Ein Jeder, Bürger oder Nichtbürger, sei angehalten jede Übertretung eines Gesetzes zu melden. Die Verdunkelung kommt einem Gesetzesbruch gleich und wird, je nach schwere der Ursprünglichen Tat, schwer gestraft.

Tara,
Meisterin der Bauernzunft
Ausbilderin der Bauernzunft

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Luna (Tara)


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Beigetreten: 17.12.2015 10:54
Beiträge: 196

Unter den Aushängen findet sich noch eine kleinere Nachricht an:

Fragen, Anregungen und jedes weitere Wort direkt oder brieflich an die dafür vorgesehenen Stellen richten. Eine Liste aller Amtspersonen* ist jederzeit im Register** einsehbar.


*Eine Bewerbung auf offene Stellen ist bei der Statthalterin Tara jederzeit persönlich möglich. Voraussetzung hierfür sie ein steuerschuldenfreier Bürgerbrief wie die tatsächliche Eignung zur angestrebten Stelle. Eine Bewährungszeit sei für jedes Amt nötig.

** http://uo-elantharil.de/elantharil/elawiki/index.php/Stadt_des_Glanzes

Tara,
Meisterin der Bauernzunft
Ausbilderin der Bauernzunft

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